Die Heilpraktikerprüfung
Die Heilpraktikerprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die Prüfungsschwerpunkte sind davon abhängig, welchen Heilpraktikerweg man einschlagen möchte. Entscheidet man sich für den Allgemeinen Heilpraktiker, auch „Großer Heilpraktiker“ genannt, darf man sich auf eine zweistündige schriftliche Prüfung einstellen.
Wer sich auf den Weg des Heilpraktiker für Psychotherapie festlegt, auch „Kleiner Heilpraktiker“ genannt, dem steht die Hälfte der Zeit für die Beantwortung der schriftlichen Fragen zur Verfügung. Die schriftliche Überprüfung des Fachwissens erfolgt in der Regel im Multiple-Choice-Verfahren, also mit der Angabe der richtigen Frage/Fragen aus einer Mehrfachauswahl.
In die mündliche Prüfung zugelassen wird nur derjenige, der den schriftlichen Teil bestanden hat. In der mündlichen Prüfung werden vor allem auch praktische Inhalte überprüft. So kann es sein, dass der Prüfling Bestandteile der Notfallmedizin dem Amtsarzt in der praktischen Anwendung zeigen muss.
Die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung ist nicht kostenfrei. Sie schlägt sich mit etwa 500,- Euro zu Buche. Hat der Prüfling alle Prüfungsbestandteile erfolgreich bestanden, erhält er die beurkundete Erlaubnis zur Berufsausübung. Diese kann er nicht sofort in Empfang nehmen, sondern sie wird ihm auf dem Postwege zugestellt.
Nun steht dem geprüften Heilpraktiker nichts mehr im Wege und er kann sich mit einer eigenen Praxis selbstständig machen oder als angestellter Heilpraktiker in einer bestehenden Praxis mitarbeiten.