Ausbildungsinhalt: Hygienevorschriften und Gesetzeskunde
Was wäre ein Heilberuf ohne seine hygienischen Vorschriften und ohne seine gesetzlichen Bestimmungen? Bakterien sind immer so wirksam wie ihr Umfeld es zulässt. Das bedeutet, dass Bakterien eine bestimmte Umgebungsbedingung benötigen, um zu wachsen, zu gedeihen, um sich zu vermehren und ihren Angriff starten zu können. Wird ihr Umfeld gestört oder gar zerstört, haben sie keinen Überlebensraum.
Aus diesem Grunde sind Hygienevorschriften die wichtigsten Vorschriften, die ein Heilpraktiker kennen und beachten muss. Im Lebensmittelbereich leuchtet es jedem ein, dass gewisse Hygienestandards einzuhalten sind, damit beispielsweise Lebensmittelbakterien wie Salmonellen sich nicht verbreiten und schwere Erkrankungen auslösen können. In medizinischen Bereichen, wozu der Heilpraktiker zu zählen ist, gilt dasselbe, vielleicht noch wesentlich verstärkter.
Um seinen Beruf ausüben zu können, muss der Heilpraktiker eine ganze Reihe von Gesetzen kennen. Es genügt nicht zu wissen, dass er in seiner Berufsausübung dem Heilpraktikergesetz unterliegt, sondern er muss vor allem jene Vorschriften kennen, die ihm in seiner Berufsausübung seine Grenzen aufzeigen.
Er muss wissen, dass er seine Heilkunde nur in einer feststehenden Praxis, nicht aber als „Umherziehender“ ausüben darf, dass er Geschlechtskrankheiten nicht behandeln und die Zahnheilkunde nicht praktizieren darf. Er ist nicht befugt, amtliche Bescheinigungen wie beispielsweise einen Totenschein auszustellen und er darf auch keine Betäubungsmittel verordnen. Diese und eine Menge anderer Gesetzesvorschriften muss der Heilpraktiker kennen. Sie abzufragen, ist ein Bestandteil der Heilpraktikerprüfung.